Überführungskennzeichen-Info


Das Kurzzeitkennzeichen


Überführungskennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen kann man unter anderem vom Versicherungsunternehmen erwerben oder bei der zuständigen Zulassungsstelle. Diese händigen dann das Kennzeichen aus, welches für einen bestimmten Zeitraum gültig ist. Die maximale Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens beträgt 5 Tage. Zusammen mit einer elektronischen Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte oder Deckungskarte) ist das Fahrzeug – und auch die Personen – genauso abgesichert, wie bei einer regulären endgültigen Anmeldung des Fahrzeuges. Diese darf aber nur auf ein Fahrzeug zugelassen sein.

Eine weitere Bestimmung ist, dass man damit das Fahrzeug nur überführen, sprich vom Kaufort zum Wohnort bewegen darf oder es zu einer Probefahrt mit dem eingetragenen Fahrzeug verwenden darf. Das Fahrzeug darf auch zu einer Fahrt zum TÜV bewegt werden. Alle anderen Arten von Fahrten sind untersagt.

Das Überführungskennzeichen war früher als „rotes Nummernschild“ bekannt, welches man nach Gebrauch wieder zurückgeben musste. Es wurde mittlerweile von einem neuen Schild abgelöst. Ein Kurzzeitkennzeichen sieht wie folgt aus: Es hat schwarze Zahlen und Buchstaben auf weißem Untergrund sowie auf dem rechten Rand einen vertikal verlaufenden gelben Streifen, in dem sich ein Nummernblock befindet. Die Buchstaben geben den Zulassungsort an, die Zahlen eine individuelle Nummer, welche mit 03 oder mit 04 beginnt. Im gelben Streifen wird das Ablaufdatum festgehalten, z.B. 04 09 09, welche übereinander geschrieben werden. Das blaue Eurozeichen auf der linken Seite wird auf dem Kennzeichen nicht aufgeführt. Jedoch befindet sich zwischen Buchstaben- und Zahlenblock eine blaue Amtsplakette. Nach Ablauf der 5 Tage muss das Kennzeichen nicht zurück gegeben werden, da es mit einem eingeprägten Datum gekennzeichnet ist und somit seine Gültigkeit verloren hat.

Die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens bezieht sich nur auf das Fahren eines Fahrzeuges innerhalb von Deutschland. Für das Einführen von Fahrzeugen aus dem Ausland gelten andere Regelungen, denn die deutsche Kennzeichnung muss dort nicht anerkannt werden. Die Europäische Kommission hat jedoch beschlossen, dass Kraftfahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen, welches auch die Überführungskennzeichen sind, in Verbindung mit den gültigen Papieren und sonstigen erforderlichen Dokumenten, anerkannt sind und somit auch über die Grenzen innerhalb Europas gefahren werden können. Zu dem Kurzzeitkennzeichen erhält man zudem einen roten Fahrzeugschein. Falls dieser nicht komplett ausgefüllt ist, so ist das nachzuholen, bevor das Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt wird. Auch der rote Fahrzeugschein wird nach Ablauf der Frist von 5 Tagen automatisch ungültig. Es ist bei der Fahrt darauf zu achten, dass die Kurzzeitkennzeichen deutlich erkennbar am Fahrzeug angebracht sind sowie der rote Fahrzeugschein mitgeführt wird.

Auch bei den Kurzzeitkennzeichen gilt es zu vergleichen. Es gibt regionale Preisunterschiede sowie verschiedene Gebühren bei den Versicherungsunternehmen und den Zulassungsbehörden.