Überführungskennzeichen-Info


Die Grüne Karte


Bis 1965 musste man bei Fahrten ins Ausland einen Versicherungsnachweis für das Fahrzeug mitführen, ausgestellt für das jeweilige Land, in dem man mit dem Auto unterwegs ist. Wer viel mit seinem Auto in fremden Ländern (Europa) unterwegs war, für den bedeutete das jedes mal einen hohen Papier- und Zeitaufwand, da man sich bei jeder Fahrt den nötigen Versicherungsnachweis erneut ausstellen lassen musste.

Ab 1965 wurde dann die sog. Grüne Karte eingeführt. Es haben sich einige Staaten in Europa zusammengeschlossen und das sog. „Grüne-Karte-Abkommen“ abgeschlossen, welches erlaubt, dass man mit einer grünen Karte durch alle Länder fahren kann ohne seinen Versicherungsschutz zu verlieren.

Heute sind neben allen EU-Staaten auch Albanien, Andorra, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Irak, Iran, Israel, Marokko, FYR Mazedonien, Russische Föderation, Serbien, Tunesien, Türkei und die Ukraine Mitglieder im „Grüne-Karte-Abkommen“. Mit der Einführung des Euro-Kfz-Kennzeichens ist diese grüne Karte eigentlich überflüssig geworden und der Fahrzeughalter bekommt sie nur noch auf Anfrage. Wer mit einem Mietwagen unterwegs ist, bekommt diese immer mit den anderen Papieren ausgehändigt. Jedoch sollte jeder Fahrer eine grüne Karte bei Fahren ins Ausland mit sich führen, da diese bei einem Schadensfall die Abwicklung erheblich vereinfacht.