Die elektronische Versicherungsbestätigung hat Ende 2002 die Deckungskarte oder Doppelkarte ersetzt. In erster Linie vereinfacht es den bürokratischen Aufwand und ersetzt die papiergebundene Versicherungsbestätigung. Musste man früher noch seinen Versicherungsberater oder Versicherungsvertreter persönlich aufsuchen oder Briefe per Post mit den Versicherungsunternehmen austauschen, so geschieht das heute alles per Internet oder Telefon.
Die Versicherung versendet per email oder Telefon oder auch per Post eine 7-stellige TAN-Nummer (Transaktionsnummer), welche man sich ggf. ausdruckt und anschließend der zuständigen Zulassungsstelle vorlegt. Gleichzeitig versendet die Versicherung diese TAN-Nummer auch an das Kraftfahrt-Bundesamt. Die Zulassungsbehörde ruft die TAN-Nummer vom Kraftfahrt-Bundesamt ab und vergleicht sie mit den Daten des Fahrzeughalters. Bei einer Übereinstimmung der Transaktionsnummern ist dies die Bestätigung für die Zulassungsbehörde, dass der Fahrzeughalter eine vorläufige Kfz-Haftpflicht für das Fahrzeug abgeschlossen hat. Ohne diesen Nachweis wird keine Fahrerlaubnis bzw. kein Kennzeichen erteilt, da es in Deutschland gesetzlich verboten ist, ohne eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung ein Fahrzeug zu bewegen.
Die Versicherungsunternehmen teilen den Zulassungsbehörden dafür jedes Erlöschen oder jede Kündigung eines Vertrages mit, so dass diese entweder die Abmeldung des Fahrzeuges bestätigen oder eine Zwangsstilllegung oder Abmeldung an dem gemeldeten Fahrzeug durchführen.












































