Bis 31. Dezember 2002 war die Deckungskarte ein Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung, welche man zum Anmelden und Ummelden eines Fahrzeuges benötigte.
Es wurde auch der Name Doppelkarte verwendet, da die Zulassungsstellen eine Ausfertigung der Doppelkarte zusammen mit der Anmeldebestätigung an das Versicherungsunternehmen zurück gesandt haben. Auf diese Weise war die Zulassungsbehörde darüber informiert, dass eine Kfz-Haftpflicht für das angemeldete Fahrzeug vorliegt und im umgekehrten Falle wusste die Versicherung, dass der Fahrzeughalter das Fahrzeug ordentlich bei den Behörden angemeldet hatte. Die Deckungskarte dient als Nachweis dafür, dass das Versicherungsunternehmen bereit ist, mit einer Person oder Fahrzeughalter einen Versicherungsvertrag über eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Dies gilt auch im umgekehrten Falle, dass nämlich ein Fahrzeughalter beabsichtigt mit dieser Versicherung einen Vertrag abzuschließen.
Der Versicherungsnehmer (Fahrzeughalter) genießt somit ab dem Tag der Zulassung den vollen Versicherungsschutz im Sinne einer vorläufigen Deckung, bis der endgültige Vertrag von beiden Parteien unterzeichnet wurde. Der endgültige Versicherungsschutz beginnt (das ist bei allen Versicherungen Standard im Vertrag) ab dem Tag, an dem der erste Prämienbeitrag bezahlt wurde. Eine Deckungskarte benötigt man unter anderem für die Neuzulassung eines Fahrzeuges, bei einer Ummeldung (Wechsel des Fahrzeughalters), beim Fahrzeugwechsel, beim Wechsel des Versicherungsunternehmens sowie beim Wohnortwechsel, wenn man ein neues Kfz-Kennzeichen beantragt.












































