Wenn man ein abgemeldetes oder neues Fahrzeug ins Ausland überführen möchte, benötigt man für diese Fahrt ein spezielles Ausfuhrkennzeichen (Internationales Kurzzeitkennzeichen).
Bei der Zulassungsbehörde reicht man den deutschen Fahrzeugbrief ein, dieser wird entwertet und im Gegenzug erhält man dafür einen internationalen Fahrzeugbrief, welcher in verschiedenen Sprachen gedruckt ist. Zusammen mit dem internationalen Fahrzeugbrief erhält man ein Ausfuhrkennzeichen, welches wie folgt aussieht. Schwarze Buchstaben auf weißem Untergrund und auf der rechten Seite ein vertikaler roter Streifen. In diesem sind untereinander das Datum eingeprägt, welches der Zeitpunkt ist, an dem der Versicherungsschutz in Deutschland erlischt.
Das Kennzeichen enthält die Buchstaben des Zulassungsortes sowie eine Nummer mit zwei bis vier Zahlen sowie einem anschließendem Buchstaben. Zwischen dem ersten Buchstabenblock und dem Zahlenblock ist eine rote Amtsplakette angebracht. Das internationale Kennzeichen ist zwölf Monate gültig. Ein Fahrzeug, welches mit dem Ausfuhrkennzeichen ausgestattet ist, muss vor Ablauf des Gültigkeitsdatums ins Ausland überführt worden sein und darf danach auf Deutschlands Straßen nicht mehr bewegt werden.












































